Willkommen beim Kurberater

Eine Kur beantragen

Mutter-Kind-Kuren, Vater-Kind-Kuren und Müttergenesungskuren sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. 

 

Sie haben Anspruch auf eine Kur bei:

  • psychosomatischer Erschöpfung
  • chronischer Überlastung
  • funktionellen Störungen
  • Problemen in der Partnerschaft
  • Entwicklungsstörungen des Kindes
  • Suchtproblemen
  • Essstörungen 

 

Der Kurberater unterstützt Sie:

  • beim Antrag auf Kur und bei sämtlichen Formalitäten
  • beim Widerspruchsverfahren – falls der Kostenträger die Kur ablehnen sollte
  • bei Auswahl und Reservierung einer geeigneten Kurklinik 
  • bei Finanzierungsschwierigkeiten 

Mutter-Kind Kur
Vater-Kind Kur
Müttergenesungskur

 

Kur für pflegende Angehörige

Drei bis vier Wochen, die ganz auf die Bedürfnisse von Müttern, Vätern und Kindern zugeschnitten sind, stärken Körper und Geist.

 

Zu den Angeboten der Kur gehören:

  • medizinische Versorgung
  • physiotherapeutische Anwendungen
  • psychosoziale Therapie
  • pädagogische Arbeit mit Kindern
  • Erziehungsberatung
  • Angebote zur kreativen Gestaltung